Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2022

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen im Rahmen einer Baufeldräumung der Breuer Handels- und Service GmbH „Breuer.Berlin“, v. d. d. Geschäftsführer Bertram Breuer & Olesja Breuer, Herweghstraße 10a, 12623 Berlin (im Folgenden: „B.B“), und ihren Kunden.
  2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn B.B ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
  3. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. B.B schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet B.B die Zahlung der Vergütung.
  4. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags

  1. Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen von B.B auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels Erklärungen in Schrift- oder Textform zustande.
  2. Der Leistungsumfang wird durch das Angebot der B.B und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt. Der Auftrag wird von B.B nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
  3. B.B behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.
  4. Aufgaben können bei entsprechendem Kundenwunsch durch B.B auch in Zusammenarbeit mit von dem Kunden beauftragten Dritten durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall B.B ausschließlich für eigene Leistung haftet und nicht für die der von dem Kunden beauftragten Dritten oder der Leistung des Kunden selbst.

§ 3 Leistungsfrist und Leistungstermine

  1. Eine Frist beginnt – bzw. ein Termin wird erst verbindlich – mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Die Leistungsfrist verlängert sich oder ein Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der B.B liegen, z. B. bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen – insbesondere bei fehlendem Personal aufgrund behördlicher Anordnungen (Quarantäne) – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Leistungsfrist verlängert sich oder ein Leistungstermin verschiebt entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.
  3. Für Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann B.B nicht haftbar gemacht werden.

§ 4 Leistungsumfang und Vergütung

  1. Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch das Angebot und die Auftragsbestätigung bestimmt. Ggf. anfallende Nebenkosten (z. B. Kosten für Bauschutt-, Grünschnitt oder andere Abfallbeseitigung) sind im Angebot enthalten.
  2. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen B.B durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, erhält der Kunde vorab für die Änderungs- und Ergänzungswünsche eine entsprechende Kostenaufstellung, die von ihm freizugeben ist. Die Änderungs- und Ergänzungswünsche werden erst nach entsprechender Kostenfreigabe des Kunden durch B.B umgesetzt.
  3. Die Durchführung der Leistungen erfolgt im Rahmen der geltenden Gesetze und Auflagen. Ggf. einzuholende Genehmigungen und Zustimmungen sind von dem Kunden selbst einzuholen, insoweit hierzu keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. B.B hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung. 50 % der vereinbarten Vergütung sind nach Vertragsschluss vorab zu entrichten und die weiteren 50 % nach Abschluss der Leistungen. Die vereinbarte Vergütung und das Entgelt für Nebenleistungen ist ab Rechnungsstellung fällig, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich bestimmt ist.
  2. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird.
  3. Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Anspruch der B.B aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von B.B nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
  5. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden kann B.B die Leistung nach Fristsetzung und entsprechendem Hinweis verweigern. Dies führt in einem solchen Fall nicht zum Fortfall der Zahlungsverpflichtung des Kunden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt B.B bei der Projekterfüllung. Im Besonderen zählt dazu die Zurverfügungstellung aller vorab notwendiger Informationen und Genehmigungen oder Zustimmungen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche essenzielle Informationen bereits bei Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mitzuteilen. Der Kunde übersendet B.B alle für die Projektrealisierung erforderlichen Informationen, Genehmigungen oder Zustimmungen auf schnellstem Weg. B.B präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form.
  2. Zudem hat der Kunde die Zufahrt sowie den Zugang zum Grundstück für alle notwendigen Fahrzeuge und Maschinen zu gewährleisten. Insoweit eine spezielle Baustellenzufahrt errichtet werden muss, ist dies, soweit nicht anders vereinbart, die Pflicht des Kunden. Hierzu etwaig einzuholende Genehmigungen oder Zustimmungen sind ebenso vom Kunden einzuholen.
  3. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nach, wird er von B.B schriftlich darauf hingewiesen. In diesem Fall verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend der Wartezeit bezüglich der zu erwartenden Mitwirkung. Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und daraus Leerlaufzeiten bei B.B resultieren, ist B.B dazu berechtigt ggf. entstandenen Mehraufwand oder Gewinnausfall als Schadensersatz beim Kunden geltend zu machen.
  4. Insoweit B.B notwendige Genehmigungen vom Kunden nicht binnen 6 Monaten vorgelegt werden bzw. wird in dieser Zeit vom Kunden nicht die Zufahrt sowie der Zugang zum Grundstück ermöglicht, ist B.B berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall hat B.B einen Schadensersatzanspruch i. H. v. 25 % der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Schadensersatzanspruch wird sodann entsprechend gekürzt.
  5. Weitere Mitwirkungspflichten können sich in dem Arbeitsprozess entwickeln und werden zwischen dem Kunden und B.B abgestimmt sowie dokumentiert.

§ 7 Abnahme der Leistung

  1. Der Kunde kann die Leistung innerhalb von vierzehn Tagen nach Mitteilung über die Leistungserbringung abnehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn sie nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird B.B diese in angemessener Zeit beseitigen und die Leistungserbringung erneut mitteilen. Satz 1 und Satz 2 gelten ebenso bei ggf. vereinbarten Zwischenabnahmen.
  2. Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor. Bei erfolgten Zwischenabnahmen ist der Kunde zudem verpflichtet, der B.B etwaigen Mehraufwand zu vergüten, insoweit Änderungen durchgeführt werden müssen, die auf Fehlern beruhen, die bei der Zwischenabnahme durch den Kunden hätten erkannt werden müssen.

§ 8 Gewährleistung, Haftung

  1. Mängelgewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, kann er Mängel nur im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme der Leistung geltend machen.
  2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet B.B nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
  3. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
  4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet B.B nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
  5. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.
  6. § 8 Abs. 2-5 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der B.B.
  7. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

§ 9 Schadensersatz

  1. Wenn durch Irrtümer, Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler in den durch den Kunden vorgelegten Unterlagen, Informationen und Plänen B.B zusätzliche Arbeiten durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, hat der Kunde den dabei entstehenden Schaden zu ersetzen, sofern er ihn zu vertreten hat.
  2. Sind diese Fehler vom Kunden unverschuldet, ist B.B zur Anfechtung berechtigt. Aus solch einer Anfechtung erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung. Hierbei sind bereits erfolgte Leistungen von B.B dennoch zu vergüten.
  3. Bei etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen des Kunden kann B.B Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind davon nicht betroffen.
  4. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, ist er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus kann B.B, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 v. H. der vereinbarten Vergütung für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Schadensersatzanspruch wird sodann entsprechend gekürzt.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
  2. Insoweit B.B für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

§ 11 Änderung der AGB

  1. B.B behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
  2. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die B.B nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. B.B wird dem Kunden die abgeänderten AGB sechs Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von B.B seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch B.B berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der B.B zuständig ist. B.B ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
  3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit B.B geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.
  4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.